Bezahlung

Grundsätzliches

Wie bei jedem anderen Tierarzt wird die Behandlung entsprechend der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) (vom  22.11.2022) abgerechnet.

Dennoch sind exotische Heimtiere besondere Tiere, mit deren Behandlung und Haltung sich erfahrungsgemäß nicht jeder Tierarzt auskennt. Mit Ihrer Wahl des Tierarztes profitieren Sie und Ihr Pflegling von der Erfahrung aus mehr als 20 Jahren beruflicher Tätigkeit ausschließlich in diesem Spezialgebiet sowie mehr als 40 Jahren Haltung dieser Tiere. Dadurch beinhaltet die allgemeine Untersuchung auch – wenn nötig – eine Haltungsberatung bzw. Empfehlung zur Haltungskorrektur.

Um auf dieser Basis jedes Tier mit der nötigen Sorgfalt, Ruhe und Zeit behandeln zu können, wird im Rahmen der Sprechstunde standardmäßig mit dem 1,6-fachen Satz der GOT abgerechnet. Für eine Vorstellung der so anfallenden Gebühren sind nachfolgend die Bruttopreise einiger exemplarische Routineleistungen aufgelistet: (Preise)

        • Allgemeinuntersuchung Papageien und Greifvögel – 47,24 €
        • Allgemeinuntersuchung Reptilien – 40,15 €
        • Allgemeinuntersuchung Ziervögel – 33,78 €
        • Parasitologische Untersuchung (im Rahmen der Behandlung) – 17,44 €
        • Ultraschalluntersuchung – 58,92 €
        • Parasitologische Untersuchung (eingesendete Probe) – 21,55 €
        • Röntgenologische Untersuchung in zwei Ebenen – 79,59 €
        • Mikrobiologische Untersuchung (inkl. Keimdifferenzierung, Mykologie und Resistenztest) – 113,65 €
        • Blutuntersuchung inkl. Blutentnahme klinische Chemie (nach Fragestellung) – 55,00 – 120,00 €
          • zuzüglich großes Blutbild – 33,00

 

GOT - wie ist sie zu verstehen
Häufig benötigt ein Tier besondere Untersuchungsverfahren, um zur korrekten Diagnose zu gelangen und eine zielgerichtete Therapie zu ermöglichen. Auch werden verschiedene therapeutische Schritte eingeleitet, um Ihren Pflegling bestmöglich zu helfen. Daher ist die tierärztliche Gebührenordnung (GOT) als „Baukastensystem“ angelegt, in dem die Summen der Leistungen aufaddiert werden. Sollten Sie im Rahmen einer Behandlung Fragen zu den Kosten einer vorgeschlagenen Maßnahme haben, scheuen Sie sich bitte nicht danach zu fragen.

Nach der Sprechstunde

Jeder Kunde erhält eine Rechnung mit allen relevanten Informationen und Untersuchungsergebnissen, Diagnose und einem Therapieplan entweder als Ausdruck oder per Email als PDF Datei. Sollten Sie neben Ihren Befunden weitere Informationen zu der Behandlung benötigen (z.B. den „Beipackzettel“ zu abgefüllten Medikamenten) geben bitte Sie im Rahmen der Sprechstunde Bescheid.


Bezahlung und Bezahlmethoden

Generell finden keine Untersuchungen und Behandlungen „auf Rechnung“ statt. Ebenfalls ist aus organisatorischen Gründen eine Barzahlung nicht möglich. Die anfallende Rechnung muss grundsätzlich im Anschluss an Ihren Termin vor Ort per ec-Zahlung (PIN) beglichen werden. Da die Laborabrechnung über die Tierarztpraxis erfolgt, werden eingeleitete Laboruntersuchungen unmittelbar im Rahmen der Rechnungsstellung abgerechnet. Bitte vergessen Sie aus diesem Grund nicht zum Tierarztbesuch auch Ihre ec-Karte mitzubringen.


Notdienst

Auch außerhalb der Sprechzeiten bin ich in Notfallsituationen selbstverständlich auch für Sie und Ihren Pflegling dar. Die gesetzlich geregelten Notdienstzeiten umfassen neben dem Wochenende auch den Zeitraum montags bis freitags von 19:00 – 8:00. Vereinbaren Sie im dringenden Notfall direkt unter der unten angegebenen Notrufnummer einen Termin. Berücksichtigen Sie jedoch, dass zwischen 20:00 und 8:00 die Notrufnummer nicht besetzt ist. Sollte das Telefon nicht besetzt sein, schicken Sie bitte eine SMS mit Nennung Ihres Namens, Adresse und des Anliegens. Sie werden schnellst möglich zurückgerufen.

Beachten Sie: Seit dem 14.2.2020 wird in der Zeit von 19.00 bis 8:00 und am Wochenende eine pauschale Notdienstgebühr von 50 € bei einem Tierarztbesuch erhoben. Gleichzeitig wird in dieser Zeit der Behandlungssatz auf den 2 bis 4 fachen Satz der tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) angehoben (im Rahmen der Sprechstunde 1,72). Natürlich sind die „regulären“ Sprechstundentermine, die in diesen Zeitraum fallen, hiervon nicht betroffen.

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